Unsere Rechtsgebiete

Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Wir sind Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

Wir beraten und vertreten Sie u.a.

  • wenn es um die Gestaltung von Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen geht
  • wenn Sie als Vermieter eine Kündigung aussprechen möchten (z.B. wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzuges bzw. aus einem sonstigen wichtigen Grund) oder als Mieter eine Kündigung erhalten haben
  • wenn allgemeine Vertragsbestimmungen eines Mietvertrages zu prüfen sind
  • wenn Sie als Vermieter eine Mieterhöhung aussprechen möchten oder als Mieter eine Mieterhöhung bekommen haben, deren Berechtigung Sie überprüfen lassen möchten
  • bei  gerichtlichen oder außergerichtlichen  (wir nehmen auch Feuchtigkeitsmessungen vor!) Ortsterminen
  • bei Gewährleistungsproblemen (Mängel der Mietsache z.B.)
  • in Mietrechtsprozessen
  • in Wohnungseigentumsangelegenheiten bei Beschlussanfechtungen
  • bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern/Verwalter/Dritten
  • bei der Gestaltung von Teilungserklärungen oder deren Änderung/Ergänzung
  • bei Jahresversammlungen, deren Vorbereitung und Durchführung
  • bei Fragen betreffend die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan
  • bei Problemen im Zusammenhang mit baulichen Änderungen, modernisierenden Instandsetzungen und der Abgrenzung betreffend nicht zustimmungsbedürftige Maßnahmen eines Eigentümers


Testamentsvollstreckung (AGT)  (RA Peter Setzke)


Arbeitsrecht:

Wir beraten und vertreten Sie u.a.

  • bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • bei der Fertigung einer Kündigung
  • bei der Formulierung von Abmahnungen
  • bei der Abwehr einer Kündigung oder Abmahnung
  • bei Arbeitsgerichtsprozessen
  • Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers


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